Lieber Eckhard, liebe Foto-Mitstreiter/innen,
die Sache mit der Einbeziehung der Ergebnisse von „Sonderabgaben“ in die gesamte Bezirks-Jahreswertung einzelner Autoren ist aus meiner Sicht folgendermaßen zu verstehen: Eine knappe Mehrheit der Mitglieder im Bezirk (54%, soweit ich mich erinnere) hat sich nach Ralfs Umfrage im letzten Herbst dafür ausgesprochen, diese Ergebnisse ab 2019 in die Jahreswertung mit einzubeziehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass jetzt (im Gegensatz zu früher) nur noch drei (statt vier) „reguläre“ Durchläufe pro Jahr in diese Gesamtwertung mit einfließen würden. Nicht ganz klar ist wohl die Form, in der diese „Neuerung“ jetzt umgesetzt wird. Der Modus, den Ralf nach Betrachtung der Liste vorgesehen hat, ist, dass pro Autor eine der Sonderabgaben, und zwar die mit der jeweils höchsten Punktwertung, in das „Gesamtbudget“ des jeweiligen Autors mit einfließen soll. Ob der Live-Wettbewerb da einbezogen wird, sollte allerdings zunächst noch offen bleiben, da, im Gegensatz zu allen anderen Wettbewerbsdurchläufen, hier die persönliche Anwesenheit von Teilnehmern am Verbandstag erforderlich ist. Hier müsste die Frage, ob Wertung oder nicht, noch geklärt werden, denn wer an dem Tag verhindert ist, hätte möglicherweise einen Nachteil.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat zwar Bernd Krause die gesamte Neuerung (Sonderabgaben in die Jahreswertung) am vorletzten Verbandstag in Oberwerth deutlich abgelehnt vor allem mit der Begründung, das Auszählen der Ergebnisse sei zu aufwendig, woraufhin Ralf aber auf das Ergebnis der Umfrage verwiesen und angekündigt hat, diese Verrechnung selbst durchführen zu wollen.
Ob am 18.5. in Weilburg zu dieser Frage noch in irgendeiner Form Stellung genommen worden ist, weiß ich nicht, da ich nicht dabei sein konnte.
Mein eigener Standpunkt ist folgender: Ich befürworte die Berücksichtigung eines der „Sonderläufe“, sei es Schwarzweiß oder Composing/Experiment, bei der Jahreswertung sehr, da hier ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, sich daran zu beteiligen, und ohnehin ein gewisser Anteil der Autoren im Bezirk regelmäßig zu beiden Durchgängen Bilder einreicht. Mir fällt kein vernünftiger Grund ein, der von der Sache her dagegen sprechen würde, so zu verfahren. Auch der Einwand, dass es bisher nie so praktiziert worden sei, ist aus meiner Sicht nicht recht stichhaltig, denn es sollte doch grundsätzlich möglich sein, auch mal etwas zu verändern, es zumindest auszuprobieren!? Was schließlich den Einwand betrifft, diese Änderung sei nicht regelkonform, so wäre zu überprüfen, ob die bestehenden Einreichungsregeln (Satzung?) die jetzt geänderte Verfahrensweise bei der Zählung wirklich explizit ausschließen.
Nur wenn das nachweislich der Fall wäre, würde ich eine nachträgliche Änderung der derzeitigen Ergebnisliste akzeptieren, und dann wäre eventuell ein formaler Antrag auf Änderung der Ausschreibungsregel, über den dann erneut abgestimmt werden müsste, der logische nächste Schritt. Ansonsten erwarte ich, dass, dem (wenn auch knappen) Mehrheitsentscheid der Umfrage entsprechend, das jetzt erstmals angewandte Verfahren Gültigkeit hat und die Ergebnisliste nicht geändert wird.
Ulrich Persch